Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen «AGB» soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunde erreicht werden.
1. Definitionen
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Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteter Arbeiten.
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Fotograf: Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. «Fotograf» ist gleichbedeutend mit Nicole Imhof photography und ihren Mitarbeitern.
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Kunde: Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
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Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
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Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier oder digitalen Speichermedien, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
2. Geltungsbereich
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Diese AGB gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.
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Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden.
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Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.
3. Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden
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Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.
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Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen (Assistenten, Visagisten, Stylisten etc.) seiner Wahl einsetzen.
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Fotoapparate und –materialien sowie sonstige Geräte, welche für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.
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Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte, Requisiten und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
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Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor seinem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Punkt 2 d) nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars. Diese Regel gelangt auch zur Anwendung, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
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Erfolgt keine Abmeldung (no-show) oder Verschiebung der Aufnahmesitzung gemäss Punkt 3 e), so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 100% des vereinbarten Honorars.
4. Zahlungs- und Lieferkonditionen
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Im Allgemeinen: Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zahlbar innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die digitalen Bilddaten im Besitz des Fotografen.
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Der Kunde verpflichtet sich bei einer Bestellung, die fotografische Arbeit anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung belastet der Fotograf die ihm entstandenen Kosten dem Kunden weiter.
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Bei Privatkunden: Nach der Anmeldung zu einem Foto-Shooting verpflichtet sich der Privatkunde zur Bezahlung eines Akontos in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars. Dieses wird ihm an seine Restzahlung, die er unmittelbar nach dem Aufnahmetermin in bar zu leisten hat, angerechnet.
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Bestellungen von bestehendem Bildmaterial: Der Kunde verpflichtet sich zur Vorauszahlung des gesamten Betrages. Erst nach Zahlungseingang wird die fotografische Arbeit zum Druck oder zur Weiterverarbeitung in Auftrag gegeben. Der Fotograf verpflichtet sich die fotografische Arbeit innert zwei bis vier Wochen nach erfolgtem Zahlungseingang dem Kunden zuzustellen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
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Gutscheine für ein Foto-Shooting, die nicht innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden, haben so viel Wert, wie das Shooting beim Ausstellungsdatum des Gutscheines gekostet hat und nicht soviel wie das Foto-Shooting am Einlösetag des Gutscheines kostet.
5. Erfüllungsort
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Erfüllungsort ist der Geschäftssitz/Wohnort des Fotografen. Wird ein anderer Erfüllungsort bestimmt, reist die fotografische Arbeit oder Exemplare dieser Arbeit auf Gefahr des Empfängers.
6. Haftung des Fotografen und Gewährleistungsansprüche
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Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten (gilt auch für die Mängelhaftung). Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen gelieferte fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
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Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung, nach erfolgter Rückgabe des mangelhaften Produktes, zu. Eine Nachbesserung wegen Abweichungen von Eigenschaften vom Produkt (z.B. Farbunterschiede zwischen Print- und Bildschirmdarstellungen) ist ausgeschlossen. Die Bildbearbeitung liegt im Ermessen des Fotografen.
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Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Fotografen und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung zu erfolgen.
7. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
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Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem vereinbarten Zweck verwenden.
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Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber 150% des entsprechenden Tarifs der gemäss SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und –archive) zu bezahlen.
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Nur der Kunde erwirbt mit der Bezahlung und Lieferung des Werkes eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
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Bei Verwendung des Werkes hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung des Fotografen zu sorgen.
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Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
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Bei Privatkunden: Bilddaten sind bei privaten Aufträgen nie im Fotografenhonorar inbegriffen. Das private Copyright für die originalen Bilddaten kann separat erworben werden und berechtigt nicht zur kommerziellen Verwendung der Bilder.
8. Rechte Dritter
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Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
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Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit, machen will.
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Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
9. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
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Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere Webauftritte) zu verwenden, an Dritte zu übergeben oder zu lizenzieren. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.
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Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.
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Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und geregelt werden.
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Der Privatkunde erklärt sich damit einverstanden, dass die fotografische Arbeit zu Eigenwerbung des Fotografen verwendet werden darf, sofern der Privatkunde nicht binnen einer Woche nach Erhalt der Bilder Einwände dagegen erhebt. Fotografische Arbeiten, die dem Fotografen zu anderen Zwecken dienen sollen, erfordern die Zustimmung des Privatkunden.
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Der Fotograf hat insbesondere das Recht, seine fotografischen Arbeiten als Referenzen zu verwenden und bei potentiellen Kunden darauf hinzuweisen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Die mit dem Fotografen abgeschlossenen Verträge unterstehen Schweizerischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland.
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Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz/Wohnort des Fotografen, Nicole Imhof photography, Kanalweg 1, 3432 Lützelflüh, Schweiz.
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Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
Stand: 1. Dezember 2021